Antrag auf Hilfen zur Erziehung / Förderung der Erziehung


Leistungsbeschreibung

In jeder Familie gibt es hin und wieder Streit. Streit zwischen den Eltern oder zwischen Eltern und Kindern. Wenn die Streitereien immer öfter vorkommen, ist das eine große Belastung für alle Beteiligten. Eltern und Kinder brauchen dann manchmal Unterstützung. Hilfen zur Erziehung bieten diese Unterstützung. Hilfen zur Erziehung ist der Name für verschiedene Hilfs-Angebote bei Problemen und in Krisen-Situationen von Familien.

 

Wenn Sie Hilfe erhalten möchten, sollten Sie sich zunächst bei unseren Sozialraumpartnern vor Ort melden, die Ihnen hierfür zur Verfügung stehen. Die Hilfe ist keine Pflicht, sondern ein Angebot. Der erste Schritt ist in der Regel ein Beratungsgespräch mit den Beteiligten. Unsere Sozialraumpartner sind:

  • In Bispingen, Munster, Schneverdingen und Neuenkirchen ist das der Träger: „Hilfen aus einer Hand“ Tel. 05193 975604,

 

  • in Soltau, Wietzendorf und Walsrode berät Sie gerne „Venito“ – Diakonische Gesellschaft für Kinder, Jugendliche und Familien, Tel. 05191 4455 oder 05161 487272

 

  • in Bad Fallingbostel und Osterheide ist „Vier Linden“ unter Tel. 05162 985573 Ihr Ansprechpartner

 

  • und in den Samtgemeinden Ahlden, Rethem und Schwarmstedt erreichen Sie dafür unter Tel. 05071 510092 die Pestalozzi-Stiftung für Ihr Beratungsanliegen.

 

Dort können Sie Ihr Problem erklären. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Ihnen Vorschläge machen, wie man das Problem lösen könnte. Wenn nötig, vermitteln unsere Sozialraumpartner auch an das Jugendamt, dem Fachbereich Kinder, Jugend, Familie beim Heidekreis, wenn formelle Hilfen zur Erziehung notwendig werden sollten.

Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene können sich auch direkt Hilfe beim Jugendamt holen. Die Eltern müssen davon nichts wissen, wenn die Jugendlichen das nicht wollen.

Die Hilfen zur Erziehung orientieren sich an den Interessen und dem Bedarf des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung ist das Hilfeplanverfahren. Im Hilfeplanverfahren werden die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen, der eingesetzte freie Träger (Dienste und Heim/Einrichtungen) und das Jugendamt beteiligt.

Es gibt verschiedene Arten von Hilfen zur Erziehung:

Eine Pädagogin oder ein Pädagoge beraten und unterstützen Eltern bei grundlegenden Fragen in der Erziehung (Erziehungsberatung). Diese steht Ihnen bei der Lebensberatungsstelle in Walsrode oder der Erziehungsberatungsstelle in Soltau zur Verfügung.

Durch ein pädagogisches Konzept in einer Gruppe soll die soziale Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher gefördert werden (soziale Gruppenarbeit, Tagesgruppenbetreuung ).

Eine sozialpädagogische Fachkraft versucht, Kindern oder Jugendlichen zu helfen (Erziehungsbeistand).

Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder der bzw. des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie (Betreuungshelfer).

Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung von Familien bei Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen unterstützen, Kontakt zu Ämtern und Institutionen herstellen und dabei Hilfe zur Selbsthilfe geben.

Betreuung und Versorgung eines Kindes in einer Notsituation. Zum Beispiel kann das Kind für eine gewisse Zeit in eine Pflegefamilie oder in eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung kommen (Heimerziehung, betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung), wenn ein Zusammenleben im elterlichen Haushalt nicht (mehr) möglich erscheint.

An wen muss ich mich wenden?

das örtliche Jugendamt, im Heidekreis ist das der Fachbereich Kinder, Jugend, Familie beim Heidekreis.

Voraussetzungen

Hilfe zur Erziehung kommt in Frage, wenn klar ist, dass die bisherigen Beratungen bei den Sozialraumpartner nicht ausreichend waren, sie den betroffenen Kindern oder Jugendlichen nicht ausreichend geholfen hat und ohne weitere Hilfe eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, bzw. kann. Die Feststellung, ob dieser Status erfüllt ist und damit Hilfen zu gewähren sind, trifft dabei ausschließlich das Jugendamt.

Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten der Hilfen trägt der Fachbereich Kinder, Jugend, Familie beim Heidekreis.

Bei Hilfen zur Erziehung in teil- oder vollstationärer Form können Kostenbeiträge erhoben werden.

Rechtsgrundlage

Hilfe zur Erziehung § 27 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund des Kindes.

Kontakt


  • Fachgruppe Wirtschaftliche Jugendhilfe

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Chmelka
  • Sachbearbeiterin Frau Schwarzbach
  • Sachbearbeiterin Frau Senst
  • Sachbearbeiterin Frau Schulze
  • Sachbearbeiterin Frau Klassen
  • Sachbearbeiterin Frau Großeholz
  • Sachbearbeiterin Frau Gräfling
  • Sachbearbeiterin Frau Kücker