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Antrag auf Umbettung einer Leiche/ Urne


Zuständigkeiten der Sachbearbeiter*innen:

Herr Sven Mahlau: Neuenkirchen, Bispingen, Schneverdingen, Munster
Herr Thomas Ahrens: ehemals Bomlitz, Bad Fallingbostel, Soltau, Wietzendorf
Frau Julia Schoeller: Walsrode, gemeindefreier Bezirk Osterheide, Samtgemeinde Ahlden, Samtgemeinde Schwarmstedt, Samtgemeinde Rethem

 

Um den Online-Antrag zu stellen, genügt eine Registrierung/ Anmeldung über die Variante "Benutzername und Passwort". (Die Registrierung/ Anmeldung mit der "Online-Ausweis-Funktion" ist nicht erforderlich!)

Leistungsbeschreibung

Nach § 15 des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes dürfen die Leichen oder Aschen verstorbener Personen nur mit der Genehmigung des Gesundheitsamtes ausgegraben oder umgebettet werden. Diese darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies dient der Wahrung der Totenruhe der Verstorbenen. Die Begründung für Ihren Antrags sollten Sie also so genau wie möglich beschreiben und darlegen. Insbesondere folgende Aspekte können hierfür wichtig sein:

  • Korrektur der durchgeführten Bestattung zur Verwirklichung des wahren Willens des/der Verstorbenen (zu belegen durch z. B. eine Willenserklärung)
  • Familienzusammenführung in einem gemeinsamen Grab
  • unzumutbare oder unmögliche Totenfürsorge

 

Antragsberechtigt sind in dieser Reihenfolge:

  • Ehegatte oder Ehegattin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin
  • Volljährige Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Geschwister

Sollte der Antrag von jemandem gestellt werden, der nicht an der Spitze der Reihenfolge steht, sind die Einwilligungen von allen gleich- oder höhergestellten Personen einzuholen und mit dem Antrag einzureichen.

 

Folgende Unterlagen sollten Sie bereithalten:

  • Willenserklärung der verstorbenen Person
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Sterbeurkunde
  • Nachweis über die Antragsberechtigung (z. B. Heirats- oder Geburtsurkunde)
  • Einwilligungen von allen gleich- oder höhergestellten Antragsberechtigten (ein formloses Schriftstück mit der Unterschrift aller gleich- oder höher gestellten genügt)

 

Die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Umbettungsgenehmigung beträgt je nach Zeitaufwand min. 45,00 €, aber max. 250,00 €.