Übersendung eines Masernschutznachweises


Leistungsbeschreibung


Masernimpfpflicht

Sie wurden vom Gesundheitsamt aufgefordert einen Nachweis zur Masernimpfpflicht zu übersenden?

 Dann sind Sie hier richtig.

Grund für die Aufforderung

 Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen schützen Impfungen gegen Masern die Menschen vor einer hochansteckenden Infektionskrankheit mit einem hohen Risiko für akute und chronische Komplikationen.

Immer noch finden jährliche Masernausbrüche statt. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2020 vom Gesetzgeber eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Masern beschlossen, die nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene betrifft, die im Gesundheitsdienst, in Gemein­schaftseinrichtungen (z.B. Kindergärten) oder in der Betreuung von Personen mit stark geschwächtem Immunsystem arbeiten. Von der Impfpflicht betroffen sind dabei alle Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind.

Es wurden den betroffenen Einrichtungen eine Frist zur Einholung dieses Nachweises gesetzt. Diese Frist zur Vorlage eines Masernschutznachweises für die in den Einrichtungen tätigen, betreuten oder untergebrachten Personen ist letztmalig bis zum 31.07.2022 verlängert worden und daher nun ausgelaufen.

Personen die ihrer Einrichtung keinen/ bzw. nicht vollständigen Nachweis übersandt haben wurden dem Gesundheitsamt gemeldet. Aus diesem Grund haben Sie eine Aufforderung erhalten einen der in § 20 Abs. 9 IfSG genannten Nachweise zu übersenden

Nachweisformen:

  • Impfbuch oder ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Ihr Kind/ für Sie als Betreuter oder als betreuendes Personal, darüber, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht, oder
  • ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind/ bei Ihnen/ bei Ihnen als betreuendes Personal eine Immunität gegen Masern vorliegt (durch eine Titerbestimmung) oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation keine Impfung erfolgen kann, oder
  • Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis bereits vorgelegen hat.

Neben der digitalen Übersendung des Nachweises über dieses Portal ist eine Übersendung des Nachweises auch per Briefpost möglich. 

Sie haben noch Fragen zur Masernimpfung? Dann vereinbaren Sie mit uns gerne einen Beratungstermin. Für eine Terminabsprache können Sie uns sowohl über den rechten Button als unter der Nummer :05162-9709138/ -9709117 erreichen.

Kontakt

  • Fachgruppe Hygiene und Umweltmedizin

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Schaardt-Knittler