Leistungsbeschreibung


Ab dem 01. Oktober 2017 können Fahrzeuge über das Internet auf den selben Halter im selben Zulassungsbezirk wiederzugelassen werden. Hierzu bietet die zuständige Stelle einen Onlineverfahrensweg an.

In dem STVA-Portal haben Sie die Möglichkeit, Dienstleistungen Ihrer Zulassungsbehörde online zu beantragen und abzuwickeln.

Kernbestandteil des Portals ist die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz).

Zur Nutzung des STVA-Portals ist eine einmalige Registrierung und Anmeldung im STVA-Portal erforderlich. Anschließend können Sie folgende Dienstleistungen online nutzen:

  • Kfz-Neuzulassung
  • Kfz-Wiederzulassung
  • Kfz-Umschreibung
  • Kfz-Abmeldung

Für sämtliche Dienstleistungen benötigen Sie:

  • Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (alternativ ein Kartenlesegerät)
  • IBAN

Für die Dienstleistungen Neuzulassung, Wiederzulassung und Umschreibung benötigen Sie darüber hinaus:

  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
  • Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes

Für die Dienstleistung Abmeldung benötigen Sie darüber hinaus:

  • ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 01.01.2015)

 

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Voraussetzungen


  • die Halterin/ der Halter muss eine natürliche Person sein und ein Girokonto besitzen, von dem die Kraftfahrzeugsteuer eingezogen werden kann
  • die Halterin/ der Halter dürfen nicht von der Versicherungspflicht befreit sein
  • das Fahrzeug muss bei der Außerbetriebsetzung auf die Halterin/den Halter zugelassen gewesen sein
    • zusätzlich muss das Kennzeichen reserviert worden sein und die Reservierungsfrist darf nicht verstrichen sein
    • das Fahrzeug muss bei der Zulassungsbehörde wieder zugelassen werden, die das reservierte Kennzeichen zugeteilt hat
  • die Halterin/der Halter muss den Besitz der zur Außerberiebsetzung verwendeten Zulassungsbescheinigung Teil 1 durch Eingabe des dort vermerkten Sicherheitscodes nachweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
  • Stempelplakette mit verdecktem Sicherheitscode
  • das reservierte Kennzeichen, die Fahrzeugidentifikationsnummer und den Sicherheitscode der zur Außerbetriebsetzung verwendeten Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Daten für das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer
  • sofern vorhanden, Merkmal zur Beantragung einer Kraftfahrzeugsteuervergünstigung
  • die erforderlichen Daten zum Einzug der Infrastrukturabgabe
  • Unterlagen über die letzte Hauptuntersuchung und, sofern erforderlich, über die letzte Sicherheitsprüfung
  • die Angabe, dass für das Fahrtzeug kein Verwertungsnachweis ausgestellt worden ist

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.