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Auskunft aus dem Altlastenkataster


 

 

Leistungsbeschreibung

Altlasten im Allgemeinen sind Grundstücke, die durch ihre historische Nutzung verunreinigt wurden. 
Der Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen kann auf diesen Flächen zu schädlichen Boden- oder Grundwasserveränderungen geführt haben. Schadstoffe können dabei in den Boden oder das Grundwasser versickert sein und die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährden. 
Altlasten werden in die Kategorien Altablagerungen und Altstandorte unterteilt. 
Altablagerungen sind Grundstücke, auf denen Abfälle unsachgemäß behandelt, gelagert oder abgelagert wurden. Dies können zum Beispiel stillgelegte Deponien für kommunale/gewerbliche Abfälle oder illegale in den Boden eingebrachte Abfälle sein. 
Altstandorte hingegen sind Grundstücke stillgelegter Betriebe, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Dazu gehören zum Beispiel ehemalige Tankstellen, chemische Betriebe, Textilfabriken oder metallverarbeitende Betriebe. 

Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Altlastenauskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Die Zuständigkeit liegt beim der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises.

  • Angaben zum angefragten Grundstück (Gemarkung, Flur & Flurstück) 
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers 
  • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde 
  • sonstige Nachweise eines berechtigen Interesses (Grundbuchauszug)