Antrag auf Einbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland


Leistungsbeschreibung

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kontakt


  • Fachgruppe Allg. Ordnungs-, Ausländer- & Jagdwesen

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter Herr Woelms
  • Sachbearbeiterin Frau Zeglin
  • Sachbearbeiterin Frau Köpcke