Kfz-Wunschkennzeichen (Kennzeichenreservierung)
Kfz-Wunschkennzeichen (Kennzeichenreservierung)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele zuständige Stellen bieten inzwischen eine Online-Vormerkung an. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.
Es kann reserviert werden für:
- PKW/LKW
- Motorrad
- Saison- und Oldtimerkennzeichen
Mithilfe der Online-Kennzeichenreservierung können Sie, unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit, Ihr Wunschkennzeichen reservieren. Beachten Sie bitte folgende Hinweise zur Reservierung:
- Dauer der Reservierung
Ihre Reservierung bleibt 14 Tage bestehen. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Zulassung, erlischt Ihre Reservierung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichen. Bitte vergeben Sie daher vor der Zulassung noch keinen Auftrag zur Herstellung der Schilder.
Den Ausdruck der Reservierungsbestätigung bringen Sie bitte zur Kfz-Zulassung mit.
- Gebühren
Die Gebühren für eine Reservierung betragen insgesamt 12,80 € (inkl. Wunschkennzeichen) und werden bei der Zulassung des Fahrzeuges fällig.
- Folgende Kennzeichen können nicht reserviert werden:
- Sechsstellige Kennzeichen, zum Beispiel HK-AB 9533, sind bei Saison- und Historienfahrzeugen aufgrund ihrer Länge nicht möglich.
- Die Buchstabenkombinationen 'HJ', 'KZ', 'NS', 'SA', 'SS' sind unzulässig.
- Die Buchstaben 'R' und 'F' mit jeweils 4 Ziffern, zum Beispiel HK-R 1234, sind nur für Rettungsfahrzeuge vorgesehen.
Für diese Leistung besteht auch ein entsprechendes Online-Angebot des Heidekreises. Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier .
Verfahrensablauf
Ihr Wunschkennzeichen suchen Sie sich online auf der Internetseite der zuständigen Stelle aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung drucken Sie bitte aus und legen diese bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vor.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Stelle.
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die zuständige Stelle vorbehalten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Vorreservierung zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion