Antrag auf Erlass des gestaffelten Kostenbeitrages für die Förderung in Kindertagespflege gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 4 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Antrag auf Erlass des gestaffelten Kostenbeitrages für die Förderung in Kindertagespflege gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 4 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Leistungsbeschreibung
Um den Online-Antrag zu stellen, genügt eine Registrierung/Anmeldung mit der BundID über die Variante "Benutzername und Passwort".
(Die Registrierung/Anmeldung mit der "Online-Ausweis-Funktion" ist nicht erforderlich!)
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Die Betreuung in Kindertagespflege eines Kindes unter drei Jahren sollte nicht an der Kostenfrage scheitern. Sofern es Eltern nicht möglich ist, die gestaffelten Kostenbeiträge zum Besuch der Kindertagespflege aufzubringen, besteht die Möglichkeit, beim Landkreis Heidekreis, einen Antrag auf Erlass des gestaffelten Kostenbeitrages zu stellen.
Der gestaffelte Kostenbeitrag kann gegebenenfalls ab dem Antragsmonat nach Überprüfung der jeweiligen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ganz oder auch teilweise vom Landkreis Heidekreis erlassen werden.
Sollten Sie aktuell Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. XII (Bürgergeld), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), nach dem Wohngeldgesetz (WoGG), Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder für das Kindertagespflegekind Pflegegeld nach dem SGB VIII erhalten, müssen keine weiteren Unterlagen für die Einkommensüberprüfung beim Landkreis Heidekreis eingereicht werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftliche Jugendhilfe im Landkreis Heidekreis.
Voraussetzungen
Das Kind wird von einer Kindertagespflegeperson betreut.
Der Landkreis Heidekreis fördert die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege und hat nach Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vorjahres einen monatlichen Kostenbeitrag festgesetzt.
Die Eltern sind der Meinung, dass es Ihnen nicht möglich ist den Kostenbeitrag zum Besuch der Kindertagespflege aufzubringen.
Ablauf
1) Kostenbeitrag wurde durch den Landkreis Heidekreis festgesetzt
2) Kostenbeitrag kann durch die Eltern nicht aufgebracht werden
3) Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages stellen
4) Überprüfung der jeweiligen aktuellen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse durch den Landkreis Heidekreis
5) Bewilligung oder Ablehnung nach Prüfung durch den Landkreis Heidekreis
6) Bei Bewilligung des Antrages wird den Eltern der gestaffelte Kostenbeitrag ganz oder teilweise durch den Landkreis Heidekreis erlassen
Ein eventueller Erlass des gestaffelten Kostenbeitrages kann frühestens ab dem Antragsmonat erfolgen, der Eingang des Antrages beim Landkreis Heidekreis ist entscheidend.
Das Nachreichen der Dokumente ist möglich.