Denkmalrechtliche Genehmigung-Nachforschungsgenehmigung (NFG)
Leistungsbeschreibung
Um ein Online-Formular auszufüllen, genügt eine Registrierung/Anmeldung mit der BundID über die Variante "Benutzername (E-Mail) und Passwort".
(Die Registrierung/ Anmeldung mit der "Online-Ausweis-Funktion" ist nicht erforderlich!)
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Sondengehen im Landkreis Heidekreis
Ihr Weg zur Online-Suchgenehmigung
Sie sind interessiert an der Kulturgeschichte und der Archäologie Ihrer Heide-Region und möchten mit einem Metalldetektor auf die Suche gehen? Hier erhalten Sie wichtige Informationen zur Online-Anmeldung für die sog. „Nachforschung mit technischem Gerät“ (offizielle gesetzliche Bezeichnung) für den Landkreis Heidekreis.
Archäologie entdecken und schützen
Archäologische Funde sind einmalige Zeugnisse der Vergangenheit, kostbare Quellen unserer Geschichte, aber sie sind keine nachwachsenden Ressourcen. Sobald Bodenfunde unsachgemäß und ohne Dokumentation aus dem Erdreich geborgen werden, gehen wertvolle Informationen zu ihrer Geschichte für immer verloren. Denn sind diese einmal ihrem Kontext entrissen, verlieren sie wichtige Teile ihrer Aussagekraft.
Qualifizierte Sondengänger:innen leisten einen wichtigen Beitrag zur Forschung und Sicherung von Bodenfunden. Entdeckungen, wie die Römerschlacht am Harzhorn oder den Handelsmarkt in Elsfleth, nahmen ihren Anfang durch einige außergewöhnliche Funde von Sondengehern! Doch um die Funde zu lokalisieren, korrekt zu bergen und historisch einzuordnen, bedarf es der richtigen Vorgehensweise.
Die Genehmigung erlaubt die Nachforschung
Der Landkreis Heidekreis unterstützt daher ausschließlich verantwortungsbewusstes Sondengehen nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG). Wie beim Angeln oder beim Jagen gibt es daher auch bei der „Nachforschung mit technischem Gerät“ einen rechtlichen Rahmen:
Die Suche mit einem Metalldetektor ist in Niedersachsen genehmigungspflichtig – geregelt in § 12 NDSchG. Verstöße gegen dieses Gesetz, können nach § 35 NDScHG (Ordnungswidrigkeit) mit einem Bußgeld bis zu 250.000 Euro geahndet werden.
Unverzichtbar ist ebenfalls eine Betretungserlaubnis der Grundstückseigentümer:innen.
Ihr Weg in 4 Schritten zur Beantragung einer Suchgenehmigung:
1. Sie nehmen Online Kontakt auf zur Unteren Denkmalschutzbehörde (siehe Button rechts oder unten) des Landkreises Heidekreis (UDSchB) und erhalten die Einladung zu einem Erstgespräch über Interesse, Suchgebiet und Richtlinien.
2. Sie nehmen am Online-Theoriekurs des Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (NLD) teil. Der Kurs findet mehrmals jährlich online statt, Themen: Recht, Kampfmittel, Kartenarbeit, Fundmeldung, Suchstrategien. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Theoriekurs-Nachweis.
3. Sie nehmen am Praxiskurs teil, den Mitarbeiter:innen des Landesamtes oder ein erfahrene Mentor:innen des Bezirkes leiten. Themen: Einmessung, Fundbergung, Fundbezeichnung, Sondengehen. Sie erhalten ein Praxiskurs-Zertifikat.
4. Sie laden die beiden Bescheinigungen (Theorie und Praxis) auf dem Online Sericeportal (Openkreishaus) des Landkreises Heidekreis hoch und beantragen die Genehmigung, die die Untere Denkmalschutzbehörde ausstellt.
Keine Gebühren für Kursteilnahme und Genehmigung
Die Kurse und Genehmigungen als auch die Beratung sind ein kostenloser Service des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege und des Landkreises Heidekreis.
Mit der gültigen Genehmigung sind sie Teil der Gemeinschaft der Sondengeher:innen im Landkreis Heidekreis und haben Zugang zu Austausch, Beratung und gemeinschaftlichen Aktivitäten sowie freiwilligen „Projekten“.
Kontakt:
Untere Denkmalschutzbehörde (UDSchB) – Landkreis Heidekreis Frau Christiane Eidmann, c.eidmann@heidekreis.de, Fon: 05191 970 726, Mobil: +49 (0) 152 024 627 12.
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (NLD): www.denkmalpflege.niedersachsen.de
Links & Onlinedienste
- Kontaktaufnahme Denkmalrechtliche Genehmigung-Nachforschungsgenehmigung (NFG)
- Antrag auf Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung
- Antrag auf Verlängerung einer Nachforschungsgenehmigung
- Fundmeldung Denkmalrechtliche Genehmigung-Nachforschungsgenehmigung (NFG)