Antrag auf Übernahme der Elterngebühren gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 4 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Antrag auf Übernahme der Elterngebühren gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 4 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Leistungsbeschreibung
Um den Online-Antrag zu stellen, genügt eine Registrierung/Anmeldung mit der BundID über die Variante "Benutzername und Passwort".
(Die Registrierung/Anmeldung mit der "Online-Ausweis-Funktion" ist nicht erforderlich!)
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Die Kindertagesstättenbetreuung eines Kindes unter drei Jahren sollte nicht an der Kostenfrage scheitern. Sofern es Eltern nicht möglich ist, die gestaffelten Beiträge zum Besuch der Kindertagesstätte aufzubringen, besteht die Möglichkeit, beim Landkreis Heidekreis, einen Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages zu stellen.
Der gestaffelte Elternbeitrag (ohne Fahrtkosten und Verpflegungsgeld) kann gegebenenfalls ab dem Antragsmonat nach Überprüfung der jeweiligen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse voll oder auch anteilig vom Landkreis Heidekreis übernommen werden.
Sollten Sie aktuell Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. XII (Bürgergeld), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), nach dem Wohngeldgesetz (WoGG), Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder für das Kindertagespflegekind Pflegegeld nach dem SGB VIII erhalten, müssen keine weiteren Unterlagen für die Einkommensüberprüfung beim Landkreis Heidekreis eingereicht werden.
Betreuungsangebote für Kinder über drei Jahre sind im Umfang von bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei.
An wen muss ich mich wenden?
Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftliche Jugendhilfe im Landkreis Heidekreis.
Voraussetzungen
Betreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte.
Ein Antrag auf Ermäßigung der Kita-Gebühren wurde bei der zuständigen Stadt, Gemeinde oder dem Träger der Kindertagesstätte gestellt.
Ablauf
1) Das Kind hat die Zusage für einen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten
2) Ermäßigungsantrag bei der zuständigen Stadt, Gemeinde oder dem Träger der Kindertagesstätte stellen, um die Kita-Gebühren staffeln zu lassen
3) Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages beim Landkreis Heidekreis stellen
4) Überprüfung der jeweiligen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse durch den Landkreis Heidekreis
5) Zusage oder Ablehnung nach Prüfung durch den Landkreis Heidekreis
6) Bei Übernahme der Kita-Gebühren werden diese direkt an den Kostenträger der Kindertagesstätte ausgezahlt
Eine eventuelle Kostenübernahme kann frühestens ab dem Antragsmonat erfolgen, der Eingang des Antrages beim Landkreis Heidekreis ist entscheidend.
Das Nachreichen der Dokumente ist möglich.