Selbstauskunft Alten- und Pflegeheime gemäß § 35 IfSG
Selbstauskunft Alten- und Pflegeheime gemäß § 35 IfSG
Einrichtungen zur vollstationären Betreuung und Unterbringung älterer und pflegebedürftiger Menschen unterliegen nach § 35 Abs. 1 IfSG der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Heidekreis. Damit die Durchführung der Besichtigung der Einrichtung vorbereitet werden kann, benötigt das Gesundheitsamt die ausgefüllte Selbstauskunft Alten- und Pflegeheime gemäß § 35 IfSG.
Um das Online-Selbstauskunftsformular auszufüllen, genügt eine Registrierung/ Anmeldung mit der BundID über die Variante "Benutzername (E-Mail) und Passwort".
(Die Registrierung/ Anmeldung mit der "Online-Ausweis-Funktion" ist nicht erforderlich!)