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Selbstauskunft Alten- und Pflegeheime gemäß § 35 IfSG


Einrichtungen zur vollstationären Betreuung und Unterbringung älterer und pflegebedürftiger Menschen unterliegen nach § 35 Abs. 1 IfSG der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Heidekreis. Damit die Durchführung der Besichtigung der Einrichtung vorbereitet werden kann, benötigt das Gesundheitsamt die ausgefüllte Selbstauskunft Alten- und Pflegeheime gemäß § 35 IfSG. 

Um das Online-Selbstauskunftsformular auszufüllen, genügt eine Registrierung/ Anmeldung mit der BundID über die Variante "Benutzername (E-Mail) und Passwort".

(Die Registrierung/ Anmeldung mit der "Online-Ausweis-Funktion" ist nicht erforderlich!)