Beantragung des Gesundheitszeugnisses für Bienen
Beantragung des Gesundheitszeugnisses für Bienen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Ist man mit seinen Bienen unterwegs oder möchte Nachzuchten seiner Völker als Ableger oder Jungvölker verkaufen, ist immer die Erstellung eines Gesundheitszeugnisses durch den zuständigen Veterinär notwendig. Sofern die Bienen in einem Radius größer als 2 Kilometer an einen anderen Wanderstand verbracht werden, auf dem nicht stetig eigene Bienenvölker stehen, ist eine Bescheinigung über die Freiheit von Amerikanischer Faulbrut ebenfalls notwendig.
Voraussetzung für die Erteilung eines Gesundheitszeugnisses ist die durch ein Labor bestätigte Freiheit von der Amerikanischen Faulbrut. Sofern sich die Bienenvölker, ganz gleich ob ein negativer oder positiver Befund vorliegt, innerhalb eines Sperrbezirks mit dieser meldepflichtigen Krankheit befinden, wird die Erteilung einer Verkaufs- oder Wandererlaubnis trotzdem verwehrt, um eventuell bis dahin eingeschleppte geringste Spuren nicht weiter zu verbreiten. Zudem ist das Einwandern in Sperrbezirke der AFB ebenfalls verboten, denn die Amerikanischen Faulbrut zählt zu einer der ansteckendsten und gefährlichsten Bienenkrankheiten, die bei Auftreten oder dem Verdacht unmittelbar an das zuständige Veterinäramt zu melden sind. Die AFB ist der Hauptgrund, weshalb ein Gesundheitszeugnis überhaupt für das Wandern mit den Bienen notwendig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein aktuelles Untersuchungsergebnis auf AFB ( Amerikanische Faulbrut ) ist erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Es werden 20 Euro fällig.