Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Niedersächsische Bauordnung
Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Niedersächsische Bauordnung
Leistungsbeschreibung
Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung zugelassen werden, wenn nach dem Stand der Prüfung des Bauantrags gegen die Teilausführung keine Bedenken bestehen (Teilbaugenehmigung nach 70 Abs. 3 Satz 1 Niedersächsische Bauordnung).