Antrag auf Ausstellung einer EU-Gesundheitsbescheinigung für Pferde
Antrag auf Ausstellung einer EU-Gesundheitsbescheinigung für Pferde
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Private Verbringung von Pferden innerhalb der EU oder in Drittländer
Sollen Pferde in Länder innerhalb der EU verbracht oder in Drittländer exportiert werden, müssen sie von einer TRACES-Bescheinigung (Trade Controle And Expert System) begleitet werden. Dadurch soll die Rückverfolgbarkeit von Tierbewegungen gewährleistet bleiben. Ferner sind den TRACES-Bescheinigungen sogenannte Veterinärzertifikate beigefügt, die die Gesundheit und Transportfähigkeit der Tiere bescheinigen. Sofern Sie z.B. eine Reise mit Ihrem Pferd oder einen Verkauf ins europäische Ausland oder in ein Drittland planen, können Sie gerne Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz aufnehmen oder direkt den nebenstehenden Antrag nutzen, um eine TRACES-Bescheinigung zu beantragen.
Rechtsgrundlagen
Beim Verbringen bzw. Export von Pferden sind die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union bzw. der Drittstaaten zu beachten.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Ausstellung einer TRACES Bescheinigung aus organisatorischen Gründen mindestens drei Werktage vor dem geplanten Transport eingehen muss.