Antrag auf Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und der Kennzeichnung der Wildkörper von Wildschweinen


Leistungsbeschreibung

Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen

 

Trichinen (Trichinella) sind eine Gattung winziger Fadenwürmer, die Fleisch von Haus- Wildschweinen sowie anderen fleischfressenden Wildtieren vorkommen und beim Menschen zu schweren Erkrankungen führen können. Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr von rohem oder ungenügend zubereitetem trichinösen Fleisch oder daraus hergestellten Produkten, wie Rohwurst und Rohschinken.

 

Welche Jäger dürfen Trichinenproben entnehmen?

Die Entnahme der Probe kann durch den hierfür geschulten und beauftragten Jagdausübungsberechtigten erfolgen.

Im Landkreis Heidekreis werden derartige Schulungen während der Jagdscheinausbildung durchgeführt. Besitzer älterer Jagdscheine und Inhaber von Jagdscheinen die nicht im Landkreis Heidekreis erworben wurden müssen diese Schulung ggf. in einem extra Lehrgang nachholen.

Mit der Schulungsbescheinigung kann die Erlaubnis zur Probennahme (Übertragung) beim Veterinäramt des Landkreises beantragt werden. Ohne formelle Erlaubnis darf keine Probe selbständig entnommen werden!

 

Wildmarken und Wildursprungsscheine

Die zur eindeutigen Kennzeichnung der Tierkörper benötigten Wildmarken und Wildursprungsscheine können über das Veterinäramt bezogen werden. Senden Sie hierzu eine Mail an veterinaeramt@heidekreis.de oder besuchen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten. Den Wildmarken werden Wildursprungsscheine als „Untersuchungsauftrag“ für das Labor beigefügt.

Beachten Sie, dass die Nummern der Wildmarken und Wildursprungsscheine zwecks Zuordnung notiert und nur an berechtigte Hegeringsleiter abgegeben werden.

 

Entnahme der Trichinenprobe durch den Jäger

An jedem Tierkörper ist eine gültige Wildmarke anzubringen. Die Nummer der Wildmarke ist auf dem Wildursprungsschein einzutragen. Die Trichinenprobe bestehend aus Mindesten 10 g Muskulatur aus dem Zwerchfellpfeiler oder sofern nicht anders möglich dem Vorderlauf. Die Zunge lässt sich aufgrund ihrer Struktur schlecht zerkleinern und ist daher ungünstig als Probenmaterial. Die Probe/n anschließend einzeln in saubere Plastiktüten verpacken mit Klebeetikett oder wasserfestem Stift mit der Wildmarkennummer kennzeichnen. Nur so ist eine Zuordnung möglich. Den Wildursprungsschein aus hygienischen Gründen sowie aufgrund der Lesbarkeit separat verpacken.

Die Probe kann im Veterinäramt zu den Öffnungszeiten abgegeben werden oder außerhalb der Öffnungszeiten in dem rückseitig am Veterinäramt angebrachten grünen Briefkasten eingeworfen werden.

 

Weiterhin können die Proben auch direkt in den Trichinenlaboren abgegeben werden.

 

Standort Hodenhagen:

Frau Dr. Annemarie Krull

Bahnhofstr. 63 a

29693 Hodenhagen

Untersuchungstage: Montag, Mittwoch und Freitag

 

Standort Bispingen:       

Tierarztpraxis Bülthuis

Steinkenhöfer Weg

29646 Bispingen

Untersuchungstage: Montag und Freitag

 

 

Ergebnismitteilung

Die Benachrichtigung über das Ergebnis der Trichinenuntersuchung erfolgt per Mail oder postalisch. Das schriftliche Ergebnis ist von Ihnen zwei Jahre aufzubewahren.

Kontakt


  • Fachgruppe Lebensmittelüberwachung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Krüger