Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe für Privathaushalte aus Mitteln des Landes Niedersachsen (Weihnachts-Hochwasser 2023)


Leistungsbeschreibung

Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist heute die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.

Die Anträge können jetzt bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Heidekreis gestellt werden. 

Folgende Möglichkeiten haben Sie zur Antragsstellung:

  • Online (über das Auswahlfeld oben rechts)
  • Als Download zum Ausdruck (siehe unten)
  • Alternativ liegt der Antrag in Papierform der Kreisverwaltung sowie in den Samtgemeindeverwaltungen von Ahlden, Rethem und Schwarmstedt aus.

 

Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.

Weitere Infos finden Sie auch auf der Internet-Seite der Landesregierung: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html, s. unter FAQ.

Kontakt


  • Stabstelle Wirtschaftsförderung und Klimaschutz

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Beyer