Vorbereitungsbogen für die Eltern/Sorgeberechtigten auf die Schuleingangsuntersuchung


Leistungsbeschreibung

Schuleingangsuntersuchung

Wird Ihr Kind demnächst eingeschult?

Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Neue Regelung: Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden ("Flexi-Kinder"), haben nunmehr die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus. Trotzdem müssen diese "Flexi-Kinder" im gleichen Jahr zur Schuleingangsuntersuchung vorgestellt werden und werden dazu eingeladen. Diese Termine sind unbedingt einzuhalten! 

Mit der Einschulung wird jedes Kind sowohl geistig als auch körperlich und emotional vor neue Aufgaben gestellt. Zum Start in den Schulalltag führen die Kinderärztinnen und Kinderärzte des Heidekreisklinikums vor der Einschulung eine schulärztliche Untersuchung aller schulpflichtigen Kinder durch. Die Schuleingangsuntersuchung ist im „Niedersächsischen Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ (NGöGD § 5) verankert.

Im Mittelpunkt steht der Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes. Eltern werden, falls notwendig, informiert über Fördermöglichkeiten und beraten hinsichtlich einer eventuell vorzeitigen Einschulung.

Im ersten Teil der Untersuchung führt eine Assistentin oder ein Assistent einen Hörtest und einen Sehtest durch. Der Umgang mit dem Stift, sowie die Formerkennung werden beurteilt.
Der zweite Teil der Untersuchung findet dann bei einer Ärztin oder bei einem Arzt statt. Hier erfolgen die Überprüfung der Sprache, einiger geistigen Fähigkeiten, der Hörwahrnehmung und der Motorik sowie eine körperliche Untersuchung. Das Farben-, Formen-, Zahl- und Mengenverständnis sowie das Kurzzeitgedächtnis werden geprüft.

Im Rahmen der Untersuchung werden das von Ihnen mitgebrachte gelbe Vorsorgeheft und der Impfpass durchgesehen. Die darin enthaltenen Eintragungen geben wichtige Hinweise bezüglich der bisherigen Entwicklung Ihres Kindes. Bei Bedarf werden Impfempfehlungen gegeben. Bereits mit der Einladung zur Untersuchung werden Sie als Eltern gebeten, in Ruhe zu Hause einen Vorbereitungsbogen mit Fragen zur bisherigen Entwicklung und dem Umfeld Ihres Kindes sowie mit Fragen zur familiären - und Betreuungssituation auszufüllen. Die Beantwortung solcher Fragen ist wichtig, denn unabhängig von der Schuleingangsuntersuchung mit dem Ziel der individuellen Beratung erfolgt nach Beendigung der Untersuchungsphase die anonymisierte Auswertung aller Befunde. Die so erhobenen Daten lassen gesundheitliche und soziale Entwicklungen über Jahre erkennen und tragen zur problemorientierten Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Heidekreis bei.
Alle Ergebnisse werden am Ende der Untersuchung zusammengeführt, mit Ihnen als Eltern besprochen und schriftlich festgehalten sowie für die aufnehmende Schule bereitgestellt.

Schuleingangsuntersuchung SOPHIA

Die Schuleingangsuntersuchung erfolgt nach dem standardisierten Untersuchungsprogramm mit dem Kurznamen SOPHIA: Sozialpädiatrisches Programm Hannover - Jugendärztliche Aufgaben. Dieses Programm wurde von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus der Abteilung Epidemiologie und Sozialmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover und der Abteilung Jugendgesundheitspflege des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Hannover, erarbeitet und wird mittlerweile von 28 Gesundheitsämtern in Niedersachen angewendet.

Ansprechpersonen:
MVZ Kinder- und Jugendmedizin Soltau               
Sekretariat: Telefon 05191 602-3060

Was gehört zur Schulfähigkeit?
Detaillierte Informationen über die Schulfähigkeit (PDF) können Sie hier downloaden.

Kontakt


  • Medizinisches Versorgungszentrum Soltau
  • Fachgruppe Hygiene und Umweltmedizin

Kontaktpersonen


  • Frau Kottke