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Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung nach § 45 Straßenverkehrsordnung (Sperrgenehmigung)


Leistungsbeschreibung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (z. B. Leitungsbaumaßnahmen, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Hochbaumaßnahmen usw.), müssen gesichert werden.

In bestimmten Fällen (z.B. Baukräne, Bauzäune zur Absicherung von Hochbaustellen etc.) ist zudem ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.

Vor Beginn der Bauarbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist. Anträge von Bauherrn sind in der StVO nicht vorgesehen und werden daher nur unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall genehmigt.

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  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen"),
  • ggf. Sondernutzungsantrag (Sondernutzungsanträge für die Stellung von Gerüsten, Schuttcontainern, Lagerung auf Parkstreifen und Haltverboten in dem Zusammenhang sind, soweit kein Baukran im öffentlichen Raum aufgestellt und die Sperrung mit Bauzaun großflächig abgesperrt wird, beim Fachbereich Bürger und Ordnung zu stellen.)
  • MVAS Sachkundenachweis für die benannte verantwortliche Person
  • eventuell Umleitungsplan

§ 45 Abs. 2 StVO